[{"service_request_id":"279-2021","title":"#279-2021 Grünüberwuchs Verkehrsraum","requested_datetime":"2021-12-10T08:45:04+01:00","updated_datetime":"2022-03-20T07:30:35+01:00","status":"closed","description":"Am 08.12. fegte ein städt. Mitarbeiter mit seinem Laubbläser das Laub auf dem städt. Gelände hinter dem Garagenhof Pappelweg 40, 53177 BN-Heiderhof zusammen. Ich sprach ihn höflichan, ob der auch den Blätterhaufen in der Ecke zum öffentl. Weg auf dem Garagenhof Ecke Stromverteilerhaus, mit entsorgen könnte. Er meinte daraufhin, er wäre dort nicht versichert, falls er umknicken würde. Während ich mein Fahrzeug aus der Garage fuhr, kam ein anderer städt. Mitarbeiter mit einem kleinen Kipplaster auf den privaten Garagenhof gefahren und stellte das Fahrzeug direkt neben dem Blätterhaufen ab, den ich gerne mit entsorgt hätte (s. Foto). Nach meiner Rückkehr stellte ich fest, dass nicht nur der Blätterhaufen auf dem Garagenhof, sondern auch ein längerer Bereich auf dem öffentlichen städt. Gehweg nicht gereinigt wurde. Ich hätte von den Mitarbeitern etwas mehr Sorgfalt und Flexibilität erwartet. Wer argumentiert, aus versicherungstechnischen Gründen Laub von Bäumen, die auf städt. Grund stehen, nicht auf einem privaten Garagenhof entfernen zu können, darf dann auch aus diesen Gründen nicht mit einem städt. Fahrzeug auf den privaten Garagenhof fahren, um das Laub hinter den Garagen aufzusammeln. Das dabei das Laub, welches direkt neben dem Fahrzeug liegt, unbeachtet liegengelassen wird, betrachte ich mit Unverständnis! Vielleicht besinnt sich ja doch noch Jemand. Allein mir fehlt der Glaube! ","lat":50.658958897173,"long":7.148013353326,"address_string":"53177 Bonn, Pappelweg 38","address":"53177 Bonn, Pappelweg 38","zipcode":"53177","service_name":"Grünüberwuchs Verkehrsraum","service_code":"2.3","media_url":"/api/images/sites/default/files/2021-12/IMG_20211208_101644.jpg","status_notes":"Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihr Anliegen wurde von der bonnorange AöR erledigt bzw. beauftragt. \nWir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitungsdauer je nach Anliegen variieren kann. Viele Grüße, Ihre bonnorange AöR"}]