An der Ladesäule wurde ein mehrdeutiges bzw irreführendes Schild angebracht. Nach gängigen Lesarten kann dies bedeuten, dass
A) nach 22 Uhr nur E-Fahrzeuge, aber auch nach dem Ladevorgang ohne Parkscheibe mehr als 3 Std parken dürfen
oder
B) nach 22 Uhr jeder (auch Verbrenner) ohne Parkscheibe bis 8 Uhr dort Parken darf.
Je nach Standort / Kommune etc gelten Zusatzschilder nämlich zT für alle darüber liegenden Schilder oder nur für das eine jeweils darüber liegende Schild.