Laterne abgeknickt, Verkehrssicherungspflicht theoretisch erfüllt - praktisch droht die Laterne umzufallen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit Oktober 2024 ist die betroffene Laterne beschädigt. Nach Wochen keiner Aktivität wurde dann die Verkehrssicherungspflicht durch die Behörden vorgenommen: vier Absperrbaken wurden um die Laterne aufgebaut. Seither wird erkennbar nichts unternommen, um die Laterne zu reparieren, erneuern oder zu entfernen.
Bitte kommen Sie der Verpflichtung nach, eine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, die die tatsächliche Gefahr beseitigt. Aus der augenscheinlichen Wahrnehmung ist Gefahr im Verzug: die abgeknickte Laterne neigt sich weiter und droht umzustürzen.
x, 53125 Bonn, 22.01.2025