Die Weidenstraße ist neuerlich ab Cäcilienstr. Ri. Büchelstraße mit VZ 239 auf Fußgänger beschränkt. Aus Richtung Büchelstraße ab Haus Nr. 10 (bis dahin wird Kfz-Zufahrt zulässig bleiben) verengt sich die Straße, eher ein Weg, ohne dass ab dort auch VZ 239 angebracht wurde. D.h. die Weidenstraße ist einseitig für Radfahrer verboten, in anderer Richtung nicht. Das ist unlogisch.
Straßenschild defekt
Erledigt / Beauftragt
Anschrift
Weidenstraße 10
53227 Bonn
Deutschland
Statusvermerk
Das Anliegen wurde erstellt.
Unbearbeitet