Die Beschilderung in beiden Richtungen des Leinpfads ist widersprüchlich und damit sehr gefährlich.
Flussabwärts wird unterhalb des Biergartens und in der Folge an der Kreuzung zur Römerstraße mit dem Zeichen 241-31 angeordnet, dass der Fußweg an der Flussseite liegt. Diese Regelung wird mehrfach durch blaue Markierungen auf dem Radweg wiederholt.
Unterhalb der Autobahnbrücke steht ebenfalls dieses Schild. Nach dieser Regelung liegt flussaufwärts der Radweg auf der Seite zum Fluss, der Fußweg auf der zum Römerbad gelegenen Seite.
Straßenschild defekt
Erledigt / Beauftragt
Anschrift
Am Römerlager 29
53117 Bonn
Deutschland
Statusvermerk
Das Anliegen wurde erstellt.
Unbearbeitet