Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner vergangenen Tätigkeit innerhalb der Verkehrslenkung und -sicherung bei der Stadt Leverkusen ist mir folgende Situation aufgefallen: Im Bereich der Heilsbachstraße in Höhe des Stichweges bzw. Hausnummer 18 verläuft die Straßenführung in einem leichten Bogen. Auf der Straßenseite der Hausnummern 13 & 15 parken Fahrzeuge regelkonform am rechten Fahrbahnrand. Dies führt jedoch dazu, dass sich begendender Verkehr innerhalb des Bogens nicht bzw. zu spät sieht. Im günstigen Fall weicht der in Fahrtrichtung Osten laufende Verkehr in die Ladezone vor der Hausnummer 18 aus. Sofern diese Ladezone aber genutzt wird und belegt ist, muss zwangsläufig von einen der beiden Parteien rückwärts gefahren werden, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Da die Geschwindigkeit teilsweise durch die fehlende Einsicht auf den Straßenbogen nicht als angemessen eingestuft werden kann, erhöht sich die Unfallgefahr.
Ob ein Haltverbot kraft Gesetz nach § 12 Abs. 1 StVO hier Anwendung findet, halte ich aufgrund des nur leichten Bogens als mehr als fragwürdig.
Aus diesem Grund würde ich Sie bitten sich die Situation vor Ort genauer anzuschauen und ggf. ein Park- bzw. Haltverbot für diesen "Kurvenbereich" im Sinne der Verkehrssicherheit zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
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