Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelstationen, im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Grundstücken unrechtmäßig abgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.100 Euro geahndet werden kann. Nach der Sperrmüllabfuhr sind Reste liegen geblieben? Bitte entsorgen Sie eigenen Sperrmüll bei den Abfallsammelstellen. Stammt der Sperrmüll allerdings nicht von Ihnen, melden Sie diese Fälle, damit der Stadtordnungsdienst die Verursacher ermitteln und der Abfall durch bonnorange AöR entfernt werden kann. Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb einer Woche erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren
Wilde Müllkippe
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