Herrenlose Fahrräder, Fahrzeuge (Schrott)

Wenn Ihnen auf öffentlichen Flächen abgestellte Fahrräder, die offensichtlich seit längerer Zeit nicht mehr benutzt werden oder benutzt werden können, auffallen, melden Sie sich bitte. Dies gilt auch für abgemeldete (Schrott)Fahrzeuge ohne Nummernschilder, die auf öffentlichen Flächen abgestellt sind. Wir nehmen Ihr Anliegen direkt in die Bearbeitung des Stadtordnungsdienstes auf. Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund von gesetzlich vorgegebenen Fristen wir den Eigentümern die Möglichkeit geben das Fahrrad bzw. das Fahrzeug selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Bonn wieder vor Ort tätig werden. Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund mindestens fünf Wochen dauern kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Stadtordnungsdienst weiter bearbeitet.

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