Schönen guten Tag
Ich habe ein Zebrastreifen in der Maximilian str angetroffen der nicht mit der Bauordnung der StVO übereinstimmt. Laut StVO Paragraf 39 Abs. 5 und Ztv-M regelt die Farbe Weiß für die Fahrbahnmarkierung! Sollte Sie die Markierung nicht vorschriftsmäßig ändern werde ich die Stadt Bonn verklagen! Bitte um rechtliche Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
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