Diese Hecken hängen seit Jahren auf den Gehwege und hier hängen diese Hecken deutlich zu weit in den "Stadt-Bereich"
Diese Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Der Besitzer muss in NRW diese Hecke an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zu ihrer Grundstücksgrenze zurück schneiden.
Hier gehen die Schulkinder oder Mütter mit Ihren Kinderwagen quasi täglich vorbei und durch die parkenden Autos (hier sind Parkflächen vorgesehen) wird dieser Fußweg deutlich zu klein