#16382-2024 Grünüberwuchs Verkehrsraum

    Diese Hecken hängen seit Jahren auf den Gehwege und hier hängen diese Hecken deutlich zu weit in den "Stadt-Bereich"

    Diese Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Der Besitzer muss in NRW diese Hecke an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zu ihrer Grundstücksgrenze zurück schneiden.
    Hier gehen die Schulkinder oder Mütter mit Ihren Kinderwagen quasi täglich vorbei und durch die parkenden Autos (hier sind Parkflächen vorgesehen) wird dieser Fußweg deutlich zu klein

    Grünüberwuchs Verkehrsraum
    Erledigt / Beauftragt
    Anschrift

    Richard-Wagner-Straße 44
    53115 Bonn
    Deutschland

    Statusvermerk

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Unbearbeitet
    Do., 04.04.2024 - 20:01

    Guten Tag und vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben Ihren Hinweis intern an die Straßenkontrolleure weitergeleitet, da es sich um privaten Überwuchs handelt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen den jeweiligen Bearbeitungsstand daher nicht direkt über anliegen.bonn.de mitteilen können. Viele Grüße, Ihre Stadt Bonn

    Erledigt / Beauftragt
    Fr., 05.04.2024 - 06:30